Tageserholungsanlage Eschweiler See
Information über Voraussetzungen und PlanungenInhalte
- Räumliche und zeitliche Ausgangssituation
- Eschweiler See
- Einzugsgebiet der Tageserholungsanlage Eschweiler See
- Funktionbereiche der Erholungsanlage
- Form der Seefläche
- Zeitliche, finanzielle und administrative Abwicklung
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Räumliche und zeitliche Ausgangssituation
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Der Braunkohlenabbau
Die Planungen für die Tageserholungsanlage Eschweiler See werden ausgelöst durch die umfangreichen Veränderungen, die die Gewinnung der Braunkohle im rheinischen Raum hervorruft.
Im Städtedreieck Aachen - Köln - Mönchen-Gladbach befindet sich das Rheinische Braunkohlenrevier mit Kohlevorräten von rd. 55 Milliarden Tonnen, wovon etwa 35 Milliarden Tonnen als wirtschaftlich gewinnbar angesehen werden. Die zur Zeit betriebenen und geplanten Tagebaue umfassen rd. 10 Milliarden Tonnen Kohle, von denen gegenwärtig etwa 110 Millionen Tonnen jährlich gefördert werden. Der Abbau der Braunkohle wird in großflächigen Tieftagebauen vorgenommen und verursacht damit erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt und in die Siedlungsstruktur. Bisher wurden 17.000 ha Fläche in Anspruch genommen, von denen etwa 11.000 ha rekultiviert wurden. Die Restfläche wird als Betriebsfläche benötigt.
(Strukturatlas und Grundraster für den Regierungsbezirk Köln v. 1976; Grundraster 5. 89-90).Bei der Rekultivierung ergibt sich die Möglichkeit, unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Randbedingungen die Voraussetzungen für eine Neuordnung der Landschaft zu treffen, bei der den im Braunkohlengebiet wohnenden Menschen eine adäquate Umgebung für die Zukunft garantiert wird.
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Räumliche Randbedingungen
Die Tageserholungsanlage Eschweiler See wird im westlichen Teil des Rheinischen Braunkohlengebietes, und zwar im Bereich des Restloches des Tagebaues Zukunft West entstehen. Der Tagebau Zukunft-West liegt zwischen dem Gemeindeteil Niedermerz der Gemeinde Aldenhoven und den Stadtteilen Hehlrath-Kinzweiler, Dürwiß und Neulohn-Fronhoven der Stadt Eschweiler.
Das Gebiet der Stadt Eschweiler gehört zur Ballungsrandzone des Ballungsraumes Aachen. Es wird durchschnitten bzw. tangiert von den Entwicklungsachsen 1. Ordnung Köln-Aachen und 2. Ordnung Aachen-Jülich-Düsseldorf. Der nördliche bzw. nordöstliche Teil des Ballungsraumes Aachen ist durch starke Industrialisierung besonders auf der Basis von Bergbau und eisenverarbeitender Industrie geprägt. Hierdurch kommt es zu nicht unerheblichen Belastungen durch Immissionen, denen keine ausgleichenden Erholungsbereiche im gleichen Raum gegenüberstehen. Im Norden und Osten schließen sich intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen an, die wegen der Qualität der Böden jede andere Nutzung ausschließen.
Im Süden des Ballungsraumes schließt die Nordeifel an, deren Erholungspotential durch die Ballungsräume Aachen, Köln und Bonn ausgelastet ist.
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Entwicklung der Rekultivierungsabsichten
Bei den Überlegungen zur Rekultivierung des Tagebaues Zukunft-West sind zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Einflüsse zur Geltung gekommen.
Ein Rahmenbetriebsplanentwurf, der mit Schreiben der RBW vom 1.9.1972 vorgelegt wurde, ging von einem Restloch von etwa 5,34 km2 und einer Seefläche von 3,5 km2 Größe aus. Mit Schreiben vom 11.4.1975 stellte die Firma RBW fest, dass die Planungen vom 1.9.1972 überholt seien.
In einer Dienstbesprechung erklärten am 16.2.1977 Vertreter der RBW der Stadt Eschweiler gegenüber, dass nunmehr eine 2oo ha große Seefläche geplant werde, bei der u.a. die Voraussetzung für die Durchführung von Segelregatten gesichert seien.
Am 15.10.1977 wurde ein Entwurf des neuen Rahmenbetriebsplanes vorgelegt, dem die Stadt Eschweiler prinzipiell zustimmte.
Das Verfahren des o.a. Rahmenbetriebsplanes wurde aufgrund von Bedenken von Seiten der Landwirtschaft nicht abgeschlossen. Am 4.8.1980 legte der Regierungspräsident in Köln einen Vorschlag zur Oberflächen- und Restseegestaltung für den Tagebau Zukunft-West vor, bei dem von einer Wasserfläche von 170 ha ausgegangen wurde.
Durch die weiteren Auskohlungs- und Absetztätigkeiten der Bergbautreibenden werden die Randbedingungen für die Größe und Lage des Restloches zwischenzeitlich ständig verfestigt. Es ist deshalb in naher Zukunft erforderlich, die Entscheidung über die Ziele der Rekultivierung zu fällen, damit Größenordnung und Gestaltung des Restloches sinnvoll in die Planung der wiederherzustellenden Landschaft einbezogen werden können.
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Rekultivierunqsvorstellungen der Stadt Eschweiler
Die Bevölkerung der Stadt fühlt sich in besonderer Weise mit dem Braunkohlentagebau verbunden. In Eschweiler ist seit frühen Zeiten der Bergbau heimisch. 12 % der Arbeitsplätze in der Stadt Eschweiler gehören zum Bergbaubereich. Zwischen den Bergbautreibenden und den Bürgern besteht ein gutes Verhältnis.
Die Stadt Eschweiler wird vom Braunkohlenbergbau im besonderen Maße betroffen:
- 8 Dörfer bzw. Weiler mußten bzw. müssen noch verlagert werden. Der Verlust der angestammten Heimat, finanzielle und ideelle Nachteile, die Schwierigkeiten der Umsiedlung mussten von den betroffenen Bürgern und den zuständigen Verwaltungsstellen hingenommen werden.
- Eine einstmals durch natürlichen Reiz anziehende und dabei fruchtbare Landschaft ging verloren.
- Jahrzehntelang mussten und müssen noch viele Bürger der Stadt Eschweiler Lärm- und Staubimmissionen hinnehmen, die trotz aller Schutzmaßnahmen der Rheinischen Braunkohlenwerke unvermeidbar sind.
- Eine Fläche von 25,0 km², d.h. ~ 33 % des Stadtgebietes wurde teilweise für Jahrzehnte in den Braunkohlenbergbau einbezogen.
Nunmehr ist die Stadt Eschweiler in besonderem Maße an der Rekultivierung ihres Stadtgebietes interessiert. Sie legt dabei Wert auf die Erfüllung folgender Forderungen:
- Das nördliche Stadtgebiet darf nach Abzug des Braunkohlenbergbaues keine devastierte ausgeräumte Fläche werden. Ein vollgültiger Ersatz für das früher vorhandene Landschaftsbild muss angestrebt werden.
- Der Zustand jahrzehntelanger Beeinträchtigung sollte durch eine Erholungsanlage ausgeglichen werden, deren Größenordnung von der Funktion der Anlage bestimmt werden sollte und nicht ausschließlich von wirtschaftlichen Überlegungen anderer Interessenvertreter.
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Über die Interessenlage der Stadt Eschweiler hinaus gilt es, die Erholungsbedürfnisse von rd. 750.000 Menschen im Einzugsbereich einer größeren Seefläche zu berücksichtigen. Die Stadt Eschweiler hat den Rekultivierungsvorstellungen der Fa. Rheinbraun von 1972 zugestimmt. Sie hat auch einer Verkleinerung der Wasserfläche auf 2oo ha zugestimmt, als sich hierfür bergbauliche und landwirtschaftliche Argumente aufdrängten.
Sie muss jedoch fordern, dass weitere wesentliche Verkleinerungen der Seefläche nicht mehr eintreten, vor allem aber, dass eine funktional sinnvolle Form entsteht.
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Eschweiler See[1]
Das Rheinische Braunkohlenrevier ist in mehrere Gebiete unterteilt, von denen das westlichste der Tagebau Zukunft ist. Um das Jahr 1990 herum wird in diesem Bereich der Abbau der Braunkohle beendet und die Rekultivierung durchgeführt worden sein.
In den vergangenen Jahrzehnten hat der Abbau der Braunkohle großen Einfluss auf die Landschaft und die in ihr lebenden Menschen genommen. Dörfer und Weiler mussten umgesiedelt werden. Existenzen waren bedroht. Jahrzehnte haben die Menschen der näheren und weiteren Umgebung Lärm- und Staubeinwirkungen ertragen müssen. Einen Ausgleich für die jahrzehntelangen Lärm- und Staubeinwirkungen könnte die Rekultivierung der Abbaubereiche bringen.
Die Stadt Eschweiler, in deren Gebiet die größte Fläche des Tagebaues liegt, tritt dafür ein, dass die sich einmalig bietende Chance genutzt und das Bild der Landschaft im Aachener und Jülicher Raum durch einen See geprägt wird. Er soll ein Angebot für die Entfaltung von Arten der Natur bringen, die in diesem Raum ohne Lebensbereich sind; er soll den Menschen eines größeren Einzugsbereiches ein ausgedehntes, gut erschlossenes Naherholungspotential öffnen.
Die Ziele der Landesplanung weisen der Ballungsrandzone vornehmlich die Aufgabe zu, Raum für Erholungseinrichtungen zuzulassen, die der Ballungskern nicht mehr aufnehmen kann. Gerade der Mangel an Erholungsstätten am Wasser, den die Landesplanung für den Aachen-Jülicher Raum immer wieder feststellt, wird von der Stadt Eschweiler als Verpflichtung aufgefasst, sich nachdrücklich für eine Natur und Menschen auf Dauer nebeneinander duldende Rekultivierung, also sich für eine größere Gewässerfläche einzusetzen.
Heutige Erkenntnisse der Ökologie und Landschaftspflege gebieten, mehr als bisher auf naturhafte Rekultivierungsziele zu achten. Im Gefolge bisheriger Tagebaugebiete hinterlassene landschaftliche Monostrukturen sind zu vermeiden; ökologische Zusammenhänge müssen besser beachtet werden.
Das von der Stadt Eschweiler angestrebte Rekultivierungsziel ist somit die Herstellung eines Erholungsschwerpunktes für die Tageserholung an einem ausgedehnteren Gewässer mit Bereichen, die weitgehend der Natur vorbehalten sind.
Die Stadt Eschweiler ist auch bereit, Verpflichtungen als Träger einer Erholungsanlage zu übernehmen. Sie möchte erreichen, dass Rekultivierung nicht gleichsam Abfallprodukt der Bergbaue bleibt. Ausgewogenes Planen, das schon jetzt durch den fortschreitenden Tagebau bedrängt wird, muss dennoch gewährleisten, dass Wasserflächen nicht zu klein dimensioniert, dass Vorkehrungen gegen Eutrophierung getroffen und alsbald vielfältige, individuelle Erholung gestaltende Gelegenheiten geschaffen werden. Die Schwierigkeiten, auch die im Rekultivierungsbereich Ville aufgetretenen, sind bekannt. Dort haben sich der Verein Naturpark Kottenforst-Ville, die Landesforstverwaltung und die Kreise gemeinsam der Aufgabe unterzogen, Probleme zu lösen.
Die Stadt Eschweiler zeigt sich bereit, Initiative zu ergreifen, indem sie Planungsideen für die Gestaltung des Rekultivierungsraumes Tagebau Zukunft entwickelt und die Gründung einer Träger-GmbH beschlossen hat. Jetzt muss eine differenzierte Planung folgen, bei der alle wichtigen Planungskriterien einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, dies sind insbesondere
- die Ökologie,
- die Erholung,
- die Wasserwirtschaft,
- die Landwirtschaft,
- die Ökonomie.
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Die Größe des Erholungsstandortes muss in einem abgestimmten Verhältnis zu der verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Fläche stehen.
Durch die Flächenbilanz der Rheinischen Braunkohlenwerke und den Fachbeitrag Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer ist der Nachweis erbracht, dass unter Berücksichtigung eines Erholungsschwerpunktes keine negativen Flächenbilanz im Bereich des Tagebaues Zukunft eintritt. Die Rekultivierung ergibt vielmehr einen Zuwachs von rd. 7 % an landwirtschaftlicher Fläche.
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Der Erholungsbereich muss eine Größenordnung haben, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen erholungsgenutzten und ökologisch erforderlichen Flächen garantiert.
In Abhängigkeit von der Größe des Einzugsbereiches und der Zahl der potentiellen Erholungssuchenden ist die Größenordnung so zu wählen, dass 80 % der Uferflächen nicht für die intensive Erholungsnutzung benötigt werden, sondern ökologischen Zielen offen steht.
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Der Eutrophierungsgefahr muss begegnet werden.
Dies kann - wie durch das Gutachten von Prof. Bernhardt vom Mai 1980 belegt wurde - u.a. durch Gestaltung der Seeform und der Ufer geschehen. Schon bei der Ausgestaltung des Seebodens und bei der Einfüllung des Wassers ist darauf zu achten, dass eutrophierungsbegünstigende Faktoren ausgeschaltet werden.
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Die Funktionsfähigkeit des Erholungsstandortes muss von vornherein garantiert sein.
Sie ist vor allem von der Größe der Erholungsstandortes und von der Möglichkeit abhängig, Funktionen so zu ordnen, dass sie einander nicht stören. Bei einer Wasserfläche von rd. 200 ha und einer leicht gestreckten Form lässt sich dies realisieren.
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Der Erholungsstandort muss so dem Verkehr erschlossen sein, dass gute Verbindungen auch durch den ÖPNV sichergestellt und dass Beeinträchtigungen der umliegenden Siedlungsbereiche sowie der landwirtschaftlichen Flächen vermieden sind.
A 4 und A 44, L 238 und L 240 sind schon heute vorhandener Verkehrsrahmen um die Erholungsanlage. Zuwegungen zu den der Erholungsanlage zugeordneten Parkflächen lassen sich so konzipieren, dass keine Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion einerseits und der landwirtschaftlichen Funktionen andererseits eintreten können.
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Vom Bergbaubetreibenden könnte das Relief des Erholungsstandortes sowie die erstmalige Bepflanzung ermöglicht werden.
Durch den Träger wären nach und nach bis 1992 notwendige Anlagen zu erstellen. Auf diese Zeiträume verteilt würden einschließlich einer Landesförderung vertretbare Finanzierungsbeiträge auf den Träger zukommen. Folgekosten und Einnahmen ließen sich an der Waage halten.
Die Stadt Eschweiler hat durch Ratsbeschlüsse und erhebliche Aufwendungen für die Vorplanung dargelegt, dass sie zur Trägerschaft für die Erholungsanlage bereit ist. Mit Blick auf den weit über Eschweiler hinausgehenden Einzugsbereich für den See sind durch das Vorsehen einer Trägergesellschaft Anregungen zur Beteiligung Dritter offen gehalten; die so konzipierte Trägerschaft bietet Institutionen des gesamten Einzugsbereiches die Möglichkeit, gemeinsam an der Verwirklichung des Planungszieles zu arbeiten.
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Einzugsgebiet der Tageserholungsanlage Eschweiler See
Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Einzugsbereich von rd. 750.000 Menschen in 15-20 Autominuten die Erholungsanlage erreichen kann. In einer Entfernung von 3-4 km liegen die Orte Eschweiler und Aldenhoven. Im Umkreis von 8 km werden die Städte Alsdorf, Baesweiler, Jülich, Inden, Langerwehe und Stolberg erfasst. In 12 km Abstand liegen die Städte Würselen, Herzogenrath und Übach-Palenberg. Aachen und Düren sind etwa 15-16 km entfernt. Der dicht besiedelte niederländische Grenzraum bei Kerkrade liegt in einer Entfernung von 13 km.
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Funktionbereiche der Erholungsanlage
Die städtische Planung geht von drei Funktionsbereichen aus, die sich so wenig wie möglich gegenseitig stören oder behindern:
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Der naturorientierte Funktionsbereich umfasst alle übrigen Flächen, d.h. mehr als 90 % der Gesamtfläche. Soweit diese Flächen auf dem Land liegen, sind folgende Nutzungen vorgesehen:
- Naturbeobachtung
- Spazieren
- Wandern
- Aussichtspunkte
- Schutzhütten
- Sitz- und Ruheplätze
- Lehrpfade
Für die Seeflächen kommen im Abstimmung mit den zuständigen Stellen folgende Nutzungen in Frage:
- biologische Bereiche (Feuchtgebiete, Schilfgebiete usw)
- wasserwirtschaftliche Bereiche
- Paddeln
- Rudern
- Surfen
- Segeln
- Tauchen
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Der spielorientierte Funktionsbereich soll sich im Süden der Anlage befinden und an den Erholungsbereich Dürwiß anschließen. Seine Nutzungsmöglichkeiten sollen umfassen:
- Parkplatz
- Spielfelder
- Picknickplatz
- Schutzhütte
- Lagerwiese (Jugendzeltplatz)
- Liegewiese
- Liegestrand
- Freibadanlage mit Umkleide u. Toiletten
- Restaurant
- Aussichtspunkt
- Spielplätze
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Der sportorientierte Funktionsbereich soll an der Stelle und ggfls. unter Nutzung der Tagesanlagen von Rheinbraun errichtet werden. Er enthält:
- Parkplatz
- Bootshafen
- Bootsstege
- Slipanlage
- Surfstrand
- Bootsschuppen
- Umkleide mit Toiletten und Waschraum
- Clubräume
- Sportplätze
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Form der Seefläche
Form und Gestaltung des Wasserbeckens müssen noch abschließend festgelegt werden. Nach dem Rahmenbetriebsplanentwurf von 1977 mit 200 ha Wasserfläche war eine Form des Sees in relativ gestreckter Form vorgesehen, die die funktionalen Erfordernisse befriedigen konnte.
Der Vorschlag des Regierungspräsidenten vom 4.8.1980 zielt auf eine stark abgerundete Form der Seefläche ab, mit Anlehnung an die bereits verkippten Böschungen im Westen und Norden.
Es wird zu überprüfen sein, wie die Nachteile der beiden Vorschläge ausgeschaltet werden können. Dabei sind u.a. folgende Erwägungen wichtig:
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Größe und Form der Seefläche müssen im Zusammenhang mit der künftigen Belastung durch Erholungssuchende gesehen werden.
Je kleiner die Wasserfläche und je mehr die Form abgerundet wird, umso mehr verringert sich die Uferlänge. Die Uferlänge sollte aber so groß sein, dass sie einerseits ausreicht, um der berechneten Zahl der Erholungssuchenden Platz zu bieten, andererseits aber auch ein hoher Anteil der Uferfläche von der lauten Erholung freizuhalten ist.
Der limnologischen Forderung nach einer möglichst kreisrunden Form der Wasserfläche steht somit eine andere limnologische Forderung gegenüber, die auf einen möglichst geringen Anteil von Flachufern abzielt, sowie auf eine der Besucherzahl entsprechende Größenordnung der Wasserfläche.
Die Freihaltung eines größeren Teiles der Uferflächen für ökologische Bereiche ist auch aus der Sicht des Landschaftsschutzes wünschenswert.
Die Idealform der Seefläche wäre somit eine stark abgerundete, aber etwas in die Länge gezogene Fläche ohne Buchten, bei der ein sinnvolles Verhältnis zwischen freizuhaltenden Uferflächen und Uferflächen, die Aktivitäten aufnehmen können, erreicht werden kann.
Eine solche Form ist wegen der Bindungen durch bereits gekippte Böschungen größenmäßig nur dann zu erreichen, wenn eine zusammenhängende Wasserfläche von mindestens 170 ha zugestanden wird. Dabei sind die Ausgleichs- bzw. Überlaufbecken im Norden nicht mit einzubeziehen, weil sie rein wasserwirtschaftliche Funktionen erfüllen und naturgemäß nicht ständig als Wasserflächen zur Verfügung stehen.
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Die verschiedenen Funktionen im Erholungs- und Sportbereich sind leichter zu trennen und unterzubringen bei einer gestreckteren Form, da die runde Ausformung keinen Raum für eine Differenzierung lässt. Eine Abtrennung des Badestrandes, von den übrigen wassersportlichen Aktivitäten sollte aber auf einfache Art - und mit natürlichen Gestaltungsmitteln möglich sein.
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Die Anordnung der Seefläche in nahezu kreisrunder Form in dem Winkel der bereits verkippten Böschungen hat zur Folge, dass bei gleicher Flächengröße die Erholungsanlage weit vom Ortsrand des Stadtteiles Dürwiß gerückt und somit die auch aus landesplanerischer Sicht wünschenswerte Anbindung an einen Ortsteil nicht mehr möglich ist. Durch die Zufahrtswege müssten landwirtschaftliche Flächen durchschnitten werden, was bei hoher Frequentierung erfahrungsgemäß zu Konflikten mit der Landwirtschaft führt.
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Das Heranrücken des Sees an den nördlichen Böschungsrand beinhaltet die Notwendigkeit, das Ausgleichs- und Überlaufbecken in die unmittelbare Nähe oder sogar auf die Gemeinde - und Kreisgrenze zu legen. Damit entstehen automatisch administrative Schwierigkeiten, die bei der Lage des Erholungsstandortes innerhalb des Stadtgebietes Eschweiler vermieden werden könnten, wobei eine zusätzliche wasserwirtschaftlich evtl. notwendige Einrichtung für den Merzbach durchaus auch nördlich der Stadtgrenze im Bereich der Gemeinde Aldenhoven angeordnet werden könnte.
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Zeitliche, finanzielle und administrative Abwicklung
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Zeitplan des Braunkohleabbaus
Durch die Betriebspläne der Rheinischen Braunkohlenwerke AG ist der Zeitplan für die Ausführung der Erholungsmaßnahme vorgegeben. Dabei ist einerseits der Stand der Verkippung im Tagebau Zukunft von Bedeutung, weil hiermit je nach Stand der Durchführung das Relief hergestellt wird, aber auch mit Entscheidungen gefällt werden müssen, wie z.B. Einbringen von Material in die Grubensohle, Anlegung von Sandstränden usw. Damit ist eine echte Verzahnung mit dem Zeitplan für die Verkippung vorgegeben.
Andererseits ist eine Abhängigkeit vom Fortschritt des Tagebaues Inden I gegeben, weil hier die Abraummassen für die Verkippung kommen und weil der Grundwasserstand durch die Absenkungen im Tagebau Inden 1 beeinflusst werden. Die Fertigstellung des Erholungsstandortes ist somit von dem Fortschritt in beiden Tagebauen unmittelbar abhängig. Eine reibungslose Verzahnung der Arbeiten am Erholungsstandort ist nur möglich im Zusammenhang mit den Zeitplänen von Rheinbraun, wobei möglicherweise ein Netzplan aufgestellt werden müsste.
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Finanzierung
Bei der Finanzierung wird davon auszugehen sein, dass ein überörtliches Interesse an der Durchführung der Erholungsmaßnahme vorhanden ist. Aus den landesplanerischen Vorgaben ergibt sich, dass, wenn die entsprechenden planerischen Ziele fixiert sind, auch ein Landesinteresse an der Maßnahme besteht. Es kann somit erwartet werden, dass die Förderung des Landes für die Maßnahme zur Verfügung steht, wobei höhenmäßig eine abschließende Zusage noch aussteht.
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Träger der Maßnahme
Es ist zunächst davon auszugehen, dass die Trägerschaft für die o.a. Maßnahme im wesentlichen durch die Stadt Eschweiler übernommen wird, wobei die juristische Form der Trägerschaft noch zu klären ist. Sie soll jedoch so gestaltet sein, dass die Mitträgerschaft durch andere Institutionen prinzipiell möglich ist. Hierfür kämen nicht nur Gebietskörperschaften, sondern evtl. auch andere Institutionen in Frage.
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Grundstückseigentum
Zur Zeit liegt das Eigentum im Bereich der Erholungsmaßnahme größtenteils in der Hand von Rheinbraun, jedoch zu einem Teil auch in der Hand privater Grundstückseigentümer. Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens wird nach Abschluss der Auskohlung das Eigentum neu geordnet werden, dabei können auch, die Interessenlagen der einzelnen Beteiligten berücksichtigt werden. Die Stadt Eschweiler geht davon aus, dass sie bzw. der Träger der Maßnahme in das Eigentum der Seerandflächen kommt, die unmittelbar benötigt werden, um die Sport-, Spiel- und Badeeinrichtungen herstellen zu können. Desgleichen wird der Träger das Eigentum für die Straßen und Parkplätze erwerben. Die übrigen Flächen könnten im Eigentum der Fa. Rheinbraun verbleiben oder auch in das Eigentum der Forstverwaltung übergehen. Die Beibehaltung von Seerandflächen in privater Hand sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
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